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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/15/0096Rechtssatz
Einen Wiederaufnahmegrund des Hervorkommens neuer Tatsachen oder Beweismittel kennt das VwGG nicht (ein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstattetes Vorbringen über nach Ergehen des angefochtenen Bescheides hervorgekommene Unterlagen unterläge auch dem Neuerungsverbot nach § 41 Abs 1 VwGG). Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, können nur unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren bilden (Hinweis B 19. März 1998, 98/07/0017).
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000150095.X01Im RIS seit
20.04.2001