RS Vwgh 2000/12/14 2000/20/0293

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Veröffentlicht am 14.12.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/02 Strafvollzug

Norm

B-VG Art132;
StVG §120 Abs1;
StVG §122;
VwGG §27;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bescheiderlassungspflicht und diesbezüglich eine Säumnis der belangten Behörde vorliegt, ist maßgebend, ob der Beschwerdeführer mit seiner Eingabe (oder sonst im Verwaltungsverfahren) auf deren Erledigung mittels Bescheides zielt oder damit die Einleitung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen durch die übergeordnete Behörde anstrebt.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000200293.X01

Im RIS seit

20.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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