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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §114;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Anfrage des Abgabepflichtigen über einen langen Zeitraum unbeantwortet geblieben ist, führt nicht zu einer Bindung der Beh an die im Anfrageschreiben zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150028.X03Im RIS seit
11.07.2001