RS Vwgh 2000/12/14 95/15/0028

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Veröffentlicht am 14.12.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §114;
BAO §115 Abs1;
EStG 1972 §90;
EStG 1988 §90;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Anfrage des Abgabepflichtigen über einen langen Zeitraum unbeantwortet geblieben ist, führt nicht zu einer Bindung der Beh an die im Anfrageschreiben zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150028.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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