RS Vwgh 2000/12/14 97/21/0134

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Veröffentlicht am 14.12.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §1;
FrG 1993 §54 Abs1;
FrG 1993 §54 Abs2;
FrG 1993 §67 Abs1;
FrG 1993 §67 Abs2;

Rechtssatz

Die gesetzlich (§ 54 Abs 2 FrG 1993) geforderte Verknüpfung des Verfahrens nach § 54 Abs 1 FrG 1993 mit dem zu Grunde liegenden Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes bewirkt, dass der in § 67 Abs 1 zweiter Fall FrG 1993 genannte erste fremdenbehördliche Kontakt mit dem Ergebnis einer Zuständigkeit für beide Verfahren maßgebend ist. Für ein solches Ergebnis spricht auch der Umstand, dass § 67 Abs 2 FrG 1993 eine besondere Zuständigkeitsregelung ua für das Verfahren zur Erteilung eines Abschiebungsaufschubes vorsieht, nicht jedoch für das Verfahren auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung, obwohl auch dem erstgenannten Verfahren ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung zu Grunde liegen muss.

Schlagworte

örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997210134.X01

Im RIS seit

09.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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