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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Rechtssatz
Die gesetzlich (§ 54 Abs 2 FrG 1993) geforderte Verknüpfung des Verfahrens nach § 54 Abs 1 FrG 1993 mit dem zu Grunde liegenden Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes bewirkt, dass der in § 67 Abs 1 zweiter Fall FrG 1993 genannte erste fremdenbehördliche Kontakt mit dem Ergebnis einer Zuständigkeit für beide Verfahren maßgebend ist. Für ein solches Ergebnis spricht auch der Umstand, dass § 67 Abs 2 FrG 1993 eine besondere Zuständigkeitsregelung ua für das Verfahren zur Erteilung eines Abschiebungsaufschubes vorsieht, nicht jedoch für das Verfahren auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung, obwohl auch dem erstgenannten Verfahren ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung zu Grunde liegen muss.
Schlagworte
örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997210134.X01Im RIS seit
09.03.2001