RS Vwgh 2000/12/14 AW 2000/03/0081

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Veröffentlicht am 14.12.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

AVG §68 Abs1;
TKG 1997 §111 Z5;
TKG 1997 §33 Abs4;
TKG 1997 §37 Abs1;
VwGG §30 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 33 Abs. 4 iVm § 111 Z. 5 TKG - Die befürchtete Wirkung, dass die Telekom-Controll-Kommission in einem zu einem späteren Zeitpunkt zu führenden Zusammenschaltungsverfahren von dem angefochtenen Feststellungsbescheid nicht abweichen dürfte und die Frage der Marktbeherrschung damit nach "eingefrorenen Verhältnissen" beurteilen müsste, liegt nicht vor, entfaltet doch dieser Feststellungsbescheid eine Bindungswirkung auf der Basis der ihm zu Grunde liegenden rechtlichen Regelungen nur bei gleichbleibender einschlägiger Sachlage.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Interessenabwägung Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Unverhältnismäßiger Nachteil Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:AW2000030081.A03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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