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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 33 Abs. 4 iVm § 111 Z. 5 TKG - Die befürchtete Wirkung, dass die Telekom-Controll-Kommission in einem zu einem späteren Zeitpunkt zu führenden Zusammenschaltungsverfahren von dem angefochtenen Feststellungsbescheid nicht abweichen dürfte und die Frage der Marktbeherrschung damit nach "eingefrorenen Verhältnissen" beurteilen müsste, liegt nicht vor, entfaltet doch dieser Feststellungsbescheid eine Bindungswirkung auf der Basis der ihm zu Grunde liegenden rechtlichen Regelungen nur bei gleichbleibender einschlägiger Sachlage.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Interessenabwägung Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Unverhältnismäßiger Nachteil Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:AW2000030081.A03Im RIS seit
11.07.2001