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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Bei üblichen wirtschaftlichen Handlungen kommt es nicht auf außergewöhnliche und wenig wahrscheinliche Rahmenbedingungen an, sondern auf die nach der Lebenserfahrung üblichen Umstände.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150111.X02Im RIS seit
19.03.2001