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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wegen nicht behobenen Formmangels der Einbringung durch einen Rechtsanwalt nach Abweisung der in dieser Sache gestellten Verfahrenshilfeanträge des Antragstellers; Zurückweisung der neuerlichen Verfahrenshilfeanträge wegen entschiedener Sache; Zurückweisung der Ablehnungsanträge mangels gesetzlich eingeräumter Möglichkeit zur Ablehnung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes wegen Befangenheit
(siehe auch B v 24.09.01, G280/01 - Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags und eines Ablehnungsantrags desselben Einschreiters in derselben Sache unter Hinweis auf die Möglichkeit der Verhängung einer Mutwillensstrafe im Fall einer neuen Eingabe).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitslosenversicherung, VfGH / Ablehnung eines Mitgliedes, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Individualantrag, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Mutwillensstrafe, RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:G11.2001Dokumentnummer
JFR_09989076_01G00011_2_01