RS Vwgh 2000/12/15 98/02/0446

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Veröffentlicht am 15.12.2000
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Index

L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GVG Vlbg 1993 §12 Abs1;
GVG Vlbg 1993 §30 Abs1 lita;
GVG Vlbg 1993 §31 Abs2 litc;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Verwendung eines Grundstückes entgegen den Vorschriften des § 12 Abs. 1 GVG 1993 (vgl. § 30 Abs. 1 lit. a GVG 1993) - stellt bei fortgesetzter Unterlassung der Erfüllung einer im Zusammenhang mit der grundverkehrbehördlichen Bewilligung erteilten Auflage - ein Ungehorsamsdelikt dar.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998020446.X01

Im RIS seit

23.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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