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L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr VorarlbergNorm
GVG Vlbg 1993 §12 Abs1;Rechtssatz
Die Verwendung eines Grundstückes entgegen den Vorschriften des § 12 Abs. 1 GVG 1993 (vgl. § 30 Abs. 1 lit. a GVG 1993) - stellt bei fortgesetzter Unterlassung der Erfüllung einer im Zusammenhang mit der grundverkehrbehördlichen Bewilligung erteilten Auflage - ein Ungehorsamsdelikt dar.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998020446.X01Im RIS seit
23.02.2001