RS Vwgh 2000/12/18 98/10/0313

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Veröffentlicht am 18.12.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Bei der Strafbemessung kommt es nicht darauf an, ob eine Ausnahmebewilligung von einem Verbot erteilt worden wäre, wenn der Beschuldigte angesucht hätte (vgl. das Erkenntnis vom 30. Juni 1988, Zl. 87/10/0126).

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100313.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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