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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Bei der Strafbemessung kommt es nicht darauf an, ob eine Ausnahmebewilligung von einem Verbot erteilt worden wäre, wenn der Beschuldigte angesucht hätte (vgl. das Erkenntnis vom 30. Juni 1988, Zl. 87/10/0126).
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100313.X03Im RIS seit
21.02.2002