RS Vwgh 2000/12/18 2000/10/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2000
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61 Abs1;
AVG §71 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/10/0128

Rechtssatz

§ 61 Abs 1 AVG sieht nicht vor, dass die Rechtsmittelbelehrung auch einen Hinweis auf die Modalitäten einer Berufungserhebung mittels Telefax zu enthalten hat. Wenn ein derartiger Hinweis fehlt, liegt daher keine falsche Rechtsmittelbelehrung vor; der Wiedereinsetzungsgrund des § 71 Abs 1 Z 2 AVG ist somit nicht erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000100127.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten