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50 GewerberechtNorm
B-VG Art83 Abs2Leitsatz
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung einer Berufung betreffend eine Betriebsanlagengenehmigung in einem vereinfachten Verfahren mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin; keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Berufungsvorbringen hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für ein vereinfachtes BetriebsanlagengenehmigungsverfahrenRechtssatz
Hinweis auf E v 03.03.01, G87/00.
Die belangte Behörde wäre verpflichtet gewesen, sich inhaltlich mit dem Vorbringen der nunmehrigen Beschwerdeführerin auseinanderzusetzen, die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens seien von der erstinstanzlichen Behörde zu Unrecht als gegeben angenommen worden, und darüber bescheidmäßig abzusprechen.
Schlagworte
Gewerberecht, Betriebsanlagen, Parteistellung Gewerberecht, NachbarrechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1593.2000Dokumentnummer
JFR_09989076_00B01593_2_01