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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §113 Abs2 Z3 lita;Rechtssatz
Das Vorliegen einer Gefährdung gemäß § 20 Abs. 2 Z. 3 NÖ BauO 1976 kann nicht allein auf die Festlegung einer Roten Zone in einem nicht näher genannten Gefahrenzonenplan gestützt werden, sondern sind Erhebungen darüber erforderlich, ob die vorgenommenen Bauführungen tatsächlich durch Hochwasser gefährdet sein können.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998050147.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009