RS Vwgh 2000/12/19 2000/12/0282

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

BDG 1979 §14 Abs5;
PG 1965 §4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/12/0281 E 19. Dezember 2000

Rechtssatz

Im Fall der Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit ist für die Ermittlung und Bemessung des Ruhegenusses die Rechtslage maßgebend, die im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Ruhestandsversetzung (des Ausscheidens aus dem Dienststand) gilt. Die Wirksamkeit der Ruhestandsversetzung selbst ergibt sich entweder aus dem Ruhestandsversetzungsbescheid selbst oder ist in Verbindung mit dessen Rechtskraft zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000120282.X01

Im RIS seit

06.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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