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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GSchG §4 Z2;Rechtssatz
Angesichts des relativ geringen Umfanges der Inanspruchnahme von Schöffen und Geschworenen in zeitlicher Hinsicht handelt es sich bei allenfalls anfallenden Betreuungskosten (für Kinder) nicht um eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190154.X05Im RIS seit
07.06.2001