RS Vwgh 2000/12/19 99/09/0119

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §93;

Rechtssatz

§ 93 LDG 1984 regelt zwar das Verfahren vor der Disziplinarkommission, nicht jedoch jenes vor der Disziplinaroberkommission. Eine Vernehmung des Beschuldigten durch diese Behörde sieht das Gesetz nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999090119.X01

Im RIS seit

09.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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