RS Vwgh 2000/12/19 99/14/0283

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2000
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;

Rechtssatz

Ein Arbeitszimmer liegt dann im Wohnungsverband, wenn es einen Teil der Wohnung oder eines Eigenheimes darstellt und über einen gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Band III, Tz 6.1 zu § 20).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140283.X01

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten