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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;Rechtssatz
Ein Arbeitszimmer liegt dann im Wohnungsverband, wenn es einen Teil der Wohnung oder eines Eigenheimes darstellt und über einen gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Band III, Tz 6.1 zu § 20).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140283.X01Im RIS seit
21.03.2001