RS Vwgh 2000/12/19 2000/12/0282

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

BDG 1979 §14;
PG 1965 §4;
PG 1965 §5;
PG 1965 §6;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/12/0281 E 19. Dezember 2000

Rechtssatz

Der Beamte hat weder ein Recht auf Ruhestandsversetzung zu einem von ihm genannten Ende eines (in der Zukunft liegenden) Kalendermonates noch kann er den für die Wirksamkeit der auf Grund seines (aufrechten) Antrages erfolgten Ruhestandsversetzung maßgebenden Zeitpunkt mit dem Vorbringen überprüfen lassen, das Vorliegen der Voraussetzungen stünde zu diesem Termin noch nicht fest(vgl. das hg. Erkenntnis vom 17.August 2000, 2000/12/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000120282.X03

Im RIS seit

06.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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