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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/12/0281 E 19. Dezember 2000Rechtssatz
Der Beamte hat weder ein Recht auf Ruhestandsversetzung zu einem von ihm genannten Ende eines (in der Zukunft liegenden) Kalendermonates noch kann er den für die Wirksamkeit der auf Grund seines (aufrechten) Antrages erfolgten Ruhestandsversetzung maßgebenden Zeitpunkt mit dem Vorbringen überprüfen lassen, das Vorliegen der Voraussetzungen stünde zu diesem Termin noch nicht fest(vgl. das hg. Erkenntnis vom 17.August 2000, 2000/12/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000120282.X03Im RIS seit
06.11.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008