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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §5 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/19/1405 E 16. Oktober 1998 RS 1(hier: Diese Rechtsprechung ist auch auf die Versagung einer Niederlassungsbewilligung gegenüber Angehörigen von Österreichern (im Sinne des § 47 Abs. 3 FrG 1997) gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 2 FrG 1997 übertragbar)Stammrechtssatz
Eine Bedachtnahme auf die während eines langjährigen Voraufenthaltes begründeten privaten und familiären Beziehungen in Österreich bei einer auf § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 iVm § 10 Abs1 Z 4 FrG 1993 infolge strafrechtlichen Fehlverhaltens gestützten Entscheidung ist auch dann geboten, wenn eine frühere Aufenthaltsberechtigung bereits rechtskräftig entzogen worden ist (Hinweis E 19.12.1997, 96/19/2193).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998190304.X03Im RIS seit
20.12.2001Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011