Index
L70714 Spielapparate OberösterreichNorm
AVG §45 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/05/0228Rechtssatz
Die Frage der Subsumtion der Spielapparate, die hinsichtlich eines Spielteilergebnisses mit einem Geldspielprogramm ausgestattet sind, ist eine rechtliche Frage, zu deren Lösung es keines Sachverständigenbeweises bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050227.X02Im RIS seit
03.04.2001