RS Vwgh 2000/12/19 2000/05/0227

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2000
beobachten
merken

Index

L70714 Spielapparate Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
SpielapparateG OÖ 1999 §2 Abs2 Z1;
SpielapparateG OÖ 1999 §2 Abs2;
SpielapparateG OÖ 1999 §2 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/05/0228

Rechtssatz

Die Frage der Subsumtion der Spielapparate, die hinsichtlich eines Spielteilergebnisses mit einem Geldspielprogramm ausgestattet sind, ist eine rechtliche Frage, zu deren Lösung es keines Sachverständigenbeweises bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000050227.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten