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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Ob die Absicht der Parteien auf eine bloße Karenzierung des Arbeitsverhältnisses gerichtet war, lässt sich regelmäßig nur an den Begleitumständen des Einzelfalles beurteilen (Hinweis Entscheidung des OGH vom 17. Mai 2000, 9 Ob A 82/00z). Es bedarf - über die Feststellung des Wortlautes der von den Parteien des Arbeitsverhältnisses geschlossenen Vereinbarung hinaus - einer Ermittlung der Umstände, unter denen die Vereinbarung zustande gekommen ist, und der Art ihrer Durchführung im Besonderen bei der Abwicklung des bisherigen Arbeitsverhältnisses (Hinweis E VwGH 29.3.2000, 98/08/0164).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080262.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2011