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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §36c;Rechtssatz
Aus § 36c AlVG lässt sich nicht ableiten, dass die Behörde dazu verpflichtet ist, die Ehegattin des Notstandhilfebeziehers zu einer Erklärung über das Vorliegen oder Fehlen eines gemeinsamen Haushaltes aufzufordern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080297.X01Im RIS seit
18.10.2001