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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Die Zustimmung eines Mitglieds der Bundesregierung ist keine Voraussetzung für die Deutung einer Vereinbarung als einer solchen über die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Letztere ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Fehlen auch durch eine derartige Zustimmung nicht ersetzt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080262.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2011