RS Vwgh 2000/12/20 96/08/0262

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;

Rechtssatz

Die Zustimmung eines Mitglieds der Bundesregierung ist keine Voraussetzung für die Deutung einer Vereinbarung als einer solchen über die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Letztere ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Fehlen auch durch eine derartige Zustimmung nicht ersetzt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080262.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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