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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Ist eine Person sowohl Geschäftsführer einer GmbH (wenn auch unentgeltlich) als auch deren Arbeitnehmer (hier: Fensterputzer), so ist das Beschäftigungsverhältnis dieser Person nicht beendet, solange sie noch Geschäftsführer dieser GmbH ist. Sie ist daher nicht gemäß § 12 Abs 1 AlVG arbeitslos (Hinweis auf E 16.2.1999, 96/08/0171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080222.X02Im RIS seit
18.10.2001