RS Vwgh 2000/12/20 96/08/0222

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;

Rechtssatz

Ist eine Person sowohl Geschäftsführer einer GmbH (wenn auch unentgeltlich) als auch deren Arbeitnehmer (hier: Fensterputzer), so ist das Beschäftigungsverhältnis dieser Person nicht beendet, solange sie noch Geschäftsführer dieser GmbH ist. Sie ist daher nicht gemäß § 12 Abs 1 AlVG arbeitslos (Hinweis auf E 16.2.1999, 96/08/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080222.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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