Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 lita;Rechtssatz
Der Antragsteller war nicht arbeitslos, wenn sein zunächst arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht beendet, sondern nur im Sinne des § 12 Abs. 6 lit. a ALVG geringfügig wurde (Hinweis E 14.3.1989, 87/08/0159 und E 20.10.1998, 96/08/0201).
Diese Rechtsfolge trat nach der Rechtslage vor der Novelle BGBl. Nr. 201/1995 nicht ein, wenn das Beschäftigungsverhältnis unter gleichzeitiger Begründung eines neuen, geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses beendet worden war (Hinweis E 5.9.1995, 95/08/0029).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080242.X01Im RIS seit
18.10.2001