RS Vwgh 2000/12/20 96/08/0242

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 lita;

Rechtssatz

Der Antragsteller war nicht arbeitslos, wenn sein zunächst arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht beendet, sondern nur im Sinne des § 12 Abs. 6 lit. a ALVG geringfügig wurde (Hinweis E 14.3.1989, 87/08/0159 und E 20.10.1998, 96/08/0201).

Diese Rechtsfolge trat nach der Rechtslage vor der Novelle BGBl. Nr. 201/1995 nicht ein, wenn das Beschäftigungsverhältnis unter gleichzeitiger Begründung eines neuen, geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses beendet worden war (Hinweis E 5.9.1995, 95/08/0029).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080242.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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