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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0164 E 29. März 2000 RS 1Stammrechtssatz
Die bloße Karenzierung eines Arbeitsverhältnisses, an das die Arbeitslosenversicherungspflicht anknüpfte, begründet keine Arbeitslosigkeit im Sinne des § 12 AlVG (Hinweis E 29.11.1984, 83/08/0083, VwSlg 11600 A/1984). Liegt hingegen eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses vor, dann muss mangels von Anhaltspunkten für das Vorliegen der zweiten Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs 1 AlVG Arbeitslosigkeit im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG bejaht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080262.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2011