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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113;Rechtssatz
Bezogen auf den Fall der Meldung einer Änderung (Erhöhung) des Arbeitsentgelts konnte die Meldepflicht (§ 34 Abs 1 ASVG) - außer im Falle einer vorgezogenen tatsächlichen Gewährung einer Bezugserhöhung - nicht früher eintreten, als der Anspruch auf dieses Entgelt entstanden ist.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000080197.X01Im RIS seit
02.03.2001