RS Vwgh 2000/12/20 2000/08/0197

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113;
ASVG §34 Abs1;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Bezogen auf den Fall der Meldung einer Änderung (Erhöhung) des Arbeitsentgelts konnte die Meldepflicht (§ 34 Abs 1 ASVG) - außer im Falle einer vorgezogenen tatsächlichen Gewährung einer Bezugserhöhung - nicht früher eintreten, als der Anspruch auf dieses Entgelt entstanden ist.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000080197.X01

Im RIS seit

02.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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