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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1997 §38 Abs5;Rechtssatz
Die Beschwerdelegitimation des Bundesministers für Inneres ist ein von den Verfahrensparteien und den beteiligten Behörden losgelöstes Kontrollinstrument, welches der Prüfung dient, ob der angefochtene Bescheid in objektiver Weise rechtmäßig ist. Der Umstand, dass der Mitbeteiligte seinen Asylantrag nach Einbringung der gegenständlichen Beschwerde zurückgezogen hat, führt daher nicht zur Gegenstandslosigkeit des vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Hinweis E vom 16. 9. 1999, 98/01/0326).
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999010336.X01Im RIS seit
02.07.2001