RS Vwgh 2000/12/21 2000/16/0553

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Veröffentlicht am 21.12.2000
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §5 Abs1;
BewG 1955 §5 Abs2;
KVG 1934 §18 Abs2 Z3;
KVG 1934 §2;

Rechtssatz

Da das KVG in seinem Teil I (Gesellschaftsteuer) anders als zB in seinem Teil III (Börsenumsatzsteuer) in Gestalt des § 18 Abs 2 Z 3 keine speziellen Regelungen betreffend das Rechtsinstitut der Bedingung enthält, sind im Anwendungsbereich der Gesellschaftsteuer die Bestimmungen des BewG anzuwenden (Hinweis Steiner, Die Bedingung im Recht der Gebühren und Verkehrsteuern, JBl 1999, 145 ).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160553.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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