RS Vwgh 2000/12/21 2000/16/0303

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §201;
StVBG §5;

Rechtssatz

Der Straßenverkehrsbeitrag ist eine Selbstbemessungsabgabe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160303.X02

Im RIS seit

02.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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