RS Vwgh 2000/12/21 2000/16/0774

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Veröffentlicht am 21.12.2000
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §18 Abs1;
KVG 1934 §21 Z1;

Rechtssatz

Zwar wird die Meinung vertreten, dass bei Übertragung des Treugutes von einem Treuhänder auf einen neuen Treuhänder der Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes nicht verwirklicht ist (Hinweis Kinnebrock/Meulenbergh, KVG5 Rz 7 Abs 2 zu § 18 dKVG bzw Dorazil, KVG2 VII Z 4 zu § 18 KVG), doch trifft dies nur im Regelfall zu, wenn nämlich eine solche Transaktion unentgeltlich erfolgt. Findet hingegen ausnahmsweise ein entgeltlicher Treuhänderwechsel statt, so ist der in Rede stehende Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes erfüllt. Was für einen entgeltlichen Treugeberwechsel gilt (Hinweis E 31. März 1999, 98/16/0215), hat entsprechend auch für einen entgeltlichen Treuhänderwechsel zu gelten (Hinweis E 5. März 1990, 89/15/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160774.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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