Norm
KVG 1934 §18 Abs1;Rechtssatz
Zwar wird die Meinung vertreten, dass bei Übertragung des Treugutes von einem Treuhänder auf einen neuen Treuhänder der Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes nicht verwirklicht ist (Hinweis Kinnebrock/Meulenbergh, KVG5 Rz 7 Abs 2 zu § 18 dKVG bzw Dorazil, KVG2 VII Z 4 zu § 18 KVG), doch trifft dies nur im Regelfall zu, wenn nämlich eine solche Transaktion unentgeltlich erfolgt. Findet hingegen ausnahmsweise ein entgeltlicher Treuhänderwechsel statt, so ist der in Rede stehende Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes erfüllt. Was für einen entgeltlichen Treugeberwechsel gilt (Hinweis E 31. März 1999, 98/16/0215), hat entsprechend auch für einen entgeltlichen Treuhänderwechsel zu gelten (Hinweis E 5. März 1990, 89/15/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160774.X01Im RIS seit
11.06.2001