RS Vwgh 2000/12/21 2000/16/0303

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Veröffentlicht am 21.12.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
BAO §303;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erlassung eines Bescheides gem § 201 BAO ist ua, dass sich die Selbstbemessung als unrichtig erweist, wobei es nicht auf die subjektive Vorgangsweise des Abgabenpflichtigen bei Abgabe der Erklärung ankommt. Die besonderen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens sind für die Erlassung eines Bescheides gem § 201 BAO nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160303.X03

Im RIS seit

02.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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