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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201;Rechtssatz
Voraussetzung für die Erlassung eines Bescheides gem § 201 BAO ist ua, dass sich die Selbstbemessung als unrichtig erweist, wobei es nicht auf die subjektive Vorgangsweise des Abgabenpflichtigen bei Abgabe der Erklärung ankommt. Die besonderen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens sind für die Erlassung eines Bescheides gem § 201 BAO nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160303.X03Im RIS seit
02.04.2001