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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §2 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/16/0042 E 30. März 1998 RS 1Stammrechtssatz
Der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld gegebenen Voraussetzung einer Gebührenbefreiung
nach dem maßgeblichen Zeitpunkt hat keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung (hier:
Verkauf des Eigenheims der Bausparer lange nach Eintragung des Pfandrechtes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160038.X02Im RIS seit
24.10.2001