RS Vwgh 2000/12/21 2000/16/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2000
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GGG 1984 §2 Z4;
WFG 1984 §53 Abs3 idF 1990/460;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/16/0042 E 30. März 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld gegebenen Voraussetzung einer Gebührenbefreiung

nach dem maßgeblichen Zeitpunkt hat keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung (hier:

Verkauf des Eigenheims der Bausparer lange nach Eintragung des Pfandrechtes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160038.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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