RS Vwgh 2001/1/18 2000/07/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §45 Abs2;
AWG 1990 §29;
WRG 1959 §12 Abs1;
WRG 1959 §12 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/07/0212

Rechtssatz

Nicht jede auch nur denkbare Möglichkeit einer Beeinträchtigung wasserrechtlich geschützter Rechte führt dazu, dass das zur Bewilligung beantragte Vorhaben nicht bewilligt werden kann, sondern erst ein entsprechend hohes Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit einer tatsächlich zu gewärtigenden Rechtsverletzung (Hinweis E 21. November 1996, 94/07/0041, VwSlg 14564 A/1996).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070090.X06

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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