RS Vwgh 2001/1/23 2000/11/0240

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Veröffentlicht am 23.01.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs4;
FSG 1997 §8;

Rechtssatz

Die durch das Verhalten des Bf allenfalls begangene Verwaltungsübertretung der Verletzung des öffentlichen Anstandes (§ 11 in Verbindung mit § 13 des Tiroler Landes-Polizeigesetzes) rechtfertigt nicht begründete Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung des Bf zum Lenken von Kraftfahrzeugen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110240.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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