RS Vwgh 2001/1/23 2000/11/0233

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Veröffentlicht am 23.01.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs3;
FSG 1997 §26 Abs8;

Rechtssatz

Steht dem Betreffenden jedoch bei Erlassung der Nachschulungsanordnung noch ausreichend Zeit zur Verfügung, dieser Anordnung bis zum Ende der Entziehungszeit nachzukommen, liegt in der erst nach der Erlassung des Entziehungsbescheides getroffenen Nachschulungsanordnung keine Rechtsverletzung (Hinweis auf das zu § 73 Abs. 2a KFG ergangene E. vom 28. November 1996, Zl. 94/11/0289).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110233.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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