Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §17 Abs2Rechtssatz
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags und einer selbstverfaßten Beschwerde wegen nichtbehobenen Mangels eines formellen Erfordernisses nach vorhergehender Zurückweisung eines neuerlichen Verfahrenshilfeantrags wegen Rechtskraft eines bereits in derselben Sache ergangenen Beschlusses über die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags desselben Einschreiters; keine Einbringung der Beschwerde durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt innerhalb der vom Verfassungsgerichtshof gesetzten Frist
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B192.2001Dokumentnummer
JFR_09988997_01B00192_2_01