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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2 impl;Rechtssatz
Für eine amtswegige Versetzung im LDG-Bereich genügt das Vorliegen eines "dienstlichen Interesses"; ein "wichtiges dienstliches Interesse" ist im Gegensatz etwa zu § 38 Abs. 2 BDG 1979 für die Zulässigkeit nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120276.X01Im RIS seit
06.04.2001Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019