RS Vwgh 2001/1/24 2000/12/0276

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Veröffentlicht am 24.01.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §38 Abs2 impl;
LDG 1984 §19;

Rechtssatz

Für eine amtswegige Versetzung im LDG-Bereich genügt das Vorliegen eines "dienstlichen Interesses"; ein "wichtiges dienstliches Interesse" ist im Gegensatz etwa zu § 38 Abs. 2 BDG 1979 für die Zulässigkeit nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120276.X01

Im RIS seit

06.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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