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14/02 GerichtsorganisationNorm
AlVG 1977 §20Rechtssatz
Nach dem klaren Wortlaut des § 5 Abs 7 SUG ist die Anwendung des § 20 AlVG (dh einschließlich der in dieser Bestimmung geregelten Familienzuschläge) Teil der Bemessung der Sonderunterstützung. Besteht daher Streit über die Höhe der Familienzuschläge, so handelt es sich nicht etwa um eine vom Anspruch auf Sonderunterstützung zu unterscheidende Rechtssache, sondern um einen Streit über die Höhe der Sonderunterstützung. Ein solcher Streit wird aber - nach Vorliegen eines Bescheides - in § 65 Abs 1 Z 6 ASGG ausdrücklich den Arbeits- und Sozialgerichten zugewiesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000080160.X02Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021