RS Vwgh 2001/1/24 2000/04/0008

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Veröffentlicht am 24.01.2001
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Index

58/01 Bergrecht
58/02 Energierecht

Norm

BergG 1975 §162;
BergG 1975 §163 Abs1;
MinroG 1999 §139;

Rechtssatz

Auch nach dem BergG hatte die Anerkennung der Bestellung eines verantwortlichen Markscheiders in einem (förmlichen) Hoheitsakt zu erfolgen. Auf Grund des Inhaltes des Anerkennungsaktes kommt dabei nur die Rechtsform des Bescheides in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000040008.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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