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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Keine ausreichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages hinsichtlich des behaupteten Rechtsirrtums infolge Erteilung einer zutreffenden Rechtsmittelbelehrung durch die belangte Behörde; Abweisung des gleichzeitig eingebrachten Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Der nach dem Antragsvorbringen dem Einschreiter unterlaufene "Rechtsirrtum" erfüllt die gesetzliche Voraussetzung der Unvorhersehbarkeit oder der Unabwendbarkeit nicht: Der Bescheid, den der Einschreiter mit Beschwerde anzufechten beabsichtigt, enthielt den Hinweis, daß gegen ihn "innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und/oder Verwaltungsgerichtshof erhoben werden" könne. Damit kann von einem - die Wiedereinsetzung im Sinne des §146 Abs1 letzter Satz ZPO nicht hindernden - (lediglich) minderen Grad des Versehens allein schon deshalb nicht gesprochen werden, weil die belangte Behörde dem Antragsteller eine vollkommen zutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt hat (vgl. VfSlg. 13244/1992).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B483.2001Dokumentnummer
JFR_09988997_01B00483_01