RS Vwgh 2001/1/24 2000/12/0276

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2001
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/12/0236 E 29. Juli 1992 RS 3

Stammrechtssatz

Nach § 19 Abs4 LDG 1984 ist das dienstliche Interesse an der Versetzung vorrangig. Erst wenn die dienstlichen Interessen dies - grundsätzlich - zulassen, ist bei der Versetzung von Amts wegen auf die sozialen Verhältnisse und auf das Dienstalter des Landeslehrers Rücksicht zu nehmen (Hinweis E 20.9.1988, 87/12/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120276.X05

Im RIS seit

06.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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