RS Vwgh 2001/1/24 2000/16/0380

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Veröffentlicht am 24.01.2001
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

B-VG Art140;
B-VG Art7;
GebG 1957 §33 TP16;
KVG 1934 §22 Abs1 Z4;
KVG 1934 §22 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Aus den verschiedenen Steuersätzen des § 22 Abs1 Z 4 (für Aktien) und Z 5 (für Geschäftsanteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) KVG ergeben sich für den VwGH keine Bedenken verfassungsrechtlicher Natur, weil der für die Klärung dieser Frage letzten Endes zuständige VfGH zuletzt in seinem Ablehnungsbeschluss vom 4. März 1997, B 5086/96-4, (unter Bezugnahme auf sein Erkenntnis vom 11. Juni 1988, B 1014/87, VfSlg 11707/1988, auch nach der Aufhebung des § 33 TP 16 GebG unter Hinweis auf den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers in Steuersachen an der Sachlichkeit der erhöhten Steuerbelastung für den Verkehr mit Geschäftsanteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung festgehalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160380.X03

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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