RS Vwgh 2001/1/24 2000/16/0380

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2001
beobachten
merken

Index

E1E
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
59/04 EU - EWR

Norm

11992E073B EGV Art73b;
11992E073D EGV Art73d;
11997E056 EG Art56;
11997E058 EG Art58;
KVG 1934 §17 Abs1;

Rechtssatz

Das Beschränkungsverbot des Art 56 EG (ex Art 73b EGV) umfasst staatliche Maßnahmen, die für Kapitalausfuhr oder Kapitaleinfuhr eine gegenüber dem inländischen Kapitalverkehr formelle oder materielle abweichende Regelung vorsehen (Hinweis Geiger, EG-Vertrag2 Rz 6 zu Art 73b; ähnlich Weber in Lenz EG-Vertrag2 Rz 13 bis 17 zu Art 56). Da die Anwendung der Börsenumsatzsteuer durch den angefochtenen Bescheid auf den von der Beschwerdeführerin im Ausland getätigten Anteilserwerb auch stattgefunden hätte, wenn die Beschwerdeführerin entsprechende Anteile im Inland erworben hätte, kann von einer Beschränkung des Kapitalverkehrs von vornherein keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160380.X01

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten