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E1ENorm
11992E073B EGV Art73b;Rechtssatz
Das Beschränkungsverbot des Art 56 EG (ex Art 73b EGV) umfasst staatliche Maßnahmen, die für Kapitalausfuhr oder Kapitaleinfuhr eine gegenüber dem inländischen Kapitalverkehr formelle oder materielle abweichende Regelung vorsehen (Hinweis Geiger, EG-Vertrag2 Rz 6 zu Art 73b; ähnlich Weber in Lenz EG-Vertrag2 Rz 13 bis 17 zu Art 56). Da die Anwendung der Börsenumsatzsteuer durch den angefochtenen Bescheid auf den von der Beschwerdeführerin im Ausland getätigten Anteilserwerb auch stattgefunden hätte, wenn die Beschwerdeführerin entsprechende Anteile im Inland erworben hätte, kann von einer Beschränkung des Kapitalverkehrs von vornherein keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160380.X01Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
28.07.2015