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L65000 Jagd WildNorm
JagdG Vlbg 1988 §39 Abs1;Rechtssatz
Die Nichterfüllung des Abschussplanes stellt ein Ungehorsamsdelikt dar und trifft diesfalls die Glaubhaftmachung seines mangelnden Verschuldens gemäß dem zweiten Satz des § 5 Abs. 1 VStG den Beschuldigten (Hinweis E 20.5.1998, 96/03/0026, zur diesbezüglich vergleichbaren Rechtslage nach dem Tiroler Jagdgesetz 1983).
Schlagworte
Allgemein Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Durchführung Übertretungen und StrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997030186.X01Im RIS seit
03.05.2001