RS Vwgh 2001/1/24 2000/16/0380

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Veröffentlicht am 24.01.2001
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §17 Abs1;
KVG 1934 §18 Abs2 Z3;
KVG 1934 §21 Z1;

Rechtssatz

Die vertraglich zur Erlangung der Geschäftsanteile übernommene Investitionsverpflichtung kann im konkreten Fall keinesfalls wie ein langfristig gestundeter Kaufpreis behandelt werden, sondern stellt eine (den Haftungsübernahmen vergleichbare) zusätzliche Leistungsverpflichtung dar, die nach der stRsp des VwGH ohne Rücksicht darauf in die Steuerbemessungsgrundlage ungekürzt einzubeziehen ist, ob der Erwerber letzten Endes überhaupt und in welchem Ausmaß zur Haftung bzw Leistung herangezogen wird (Hinweis E 29. Oktober 1998, 98/16/0217; E 7. Dezember 2000, 2000/16/0366- 0368). Aus diesem Grund hat eine Abzinsung nicht stattzufinden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160380.X05

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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