RS Vwgh 2001/1/25 98/20/0593

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Veröffentlicht am 25.01.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;

Rechtssatz

Es ist Aufgabe des Asylwerbers, durch ein in sich stimmiges und widerspruchsfreies Vorbringen, allenfalls durch entsprechende Bescheinigungsmittel, einen asylrelevanten Sachverhalt glaubhaft zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998200593.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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