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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die vom Abgabeplichtigen vorgenommene Gestaltung, wonach ein wesentlicher Teil des Umsatzes an eine ausländische Gesellschaft fließen sollte, die in einem bekannten Steueroasenland unter der Anschrift eines so genannten "Massendomizils" etabliert war, löste eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen aus, sodass es seine Aufgabe gewesen wäre, die Leistungen dieser ausländischen Gesellschaft und die betriebliche Veranlassung der Zahlung der in Rede stehenden Beträge einwandfrei und schlüssig darzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995150134.X02Im RIS seit
08.05.2001