RS Vwgh 2001/1/25 95/15/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Die vom Abgabeplichtigen vorgenommene Gestaltung, wonach ein wesentlicher Teil des Umsatzes an eine ausländische Gesellschaft fließen sollte, die in einem bekannten Steueroasenland unter der Anschrift eines so genannten "Massendomizils" etabliert war, löste eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen aus, sodass es seine Aufgabe gewesen wäre, die Leistungen dieser ausländischen Gesellschaft und die betriebliche Veranlassung der Zahlung der in Rede stehenden Beträge einwandfrei und schlüssig darzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995150134.X02

Im RIS seit

08.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten