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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Der Verfahrensgrundsatz der amtswegigen Ermittlungspflicht gem § 115 Abs 1 BAO korrespondiert mit der Verpflichtung der Partei, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Beh, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen erkannte Maß hinaus zu prüfen, zurück (Hinweis E 30. September 1998, 94/13/0099).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150108.X01Im RIS seit
20.04.2001