RS Vwgh 2001/1/25 98/15/0108

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Veröffentlicht am 25.01.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;

Rechtssatz

Der Verfahrensgrundsatz der amtswegigen Ermittlungspflicht gem § 115 Abs 1 BAO korrespondiert mit der Verpflichtung der Partei, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Beh, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen erkannte Maß hinaus zu prüfen, zurück (Hinweis E 30. September 1998, 94/13/0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150108.X01

Im RIS seit

20.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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