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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §7 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen, sind solche, deren Wert durch die Benutzung allmählich aufgezehrt wird, sei es, dass sie durch den Gebrauch in ihrer Substanz immer mehr vermindert und schließlich ganz aufgebraucht werden, sei es, dass sie durch ihre Verwendung und Nutzung in ihrer Gebrauchsfähigkeit immer mehr herabgesetzt werden. Es sind Wirtschaftsgüter, die durch die bestimmungsgemäße Verwendung technisch oder wirtschaftlich verschleißen oder im Zeitablauf laufend an Wert verlieren (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG, § 7 Tz 5).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000150172.X02Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013