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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Mit dem arbeitsrechtlichen Begriff des freien Dienstvertrages wird ein Vertrag bezeichnet, bei dem dem zur Arbeitsleistung Verpflichteten die persönliche Abhängigkeit gänzlich fehlt oder nur schwach ausgeprägte Merkmale derselben vorhanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X03Im RIS seit
18.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013